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Steuerverbundquote

24. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Steuerverbundquote gibt an, welcher Anteil des Steueraufkommens einer Gemeinschaftsteuer den einzelnen staatlichen Ebenen (Bund, Ländern oder Gemeinden) zusteht. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 201)


Beispiel: Von den Einnahmen aus der Einkommensteuer erhält ein bestimmter Anteil der Bund, ein anderer die Länder und ein weiterer die Gemeinden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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