Steuerverbund
- Andreas Armster

- 24. Juni
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Ein Steuerverbund liegt vor, wenn die Einnahmen einer oder mehrerer Steuern zwischen mehreren staatlichen Ebenen (Bund, Länder und/oder Gemeinden) aufgeteilt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 201)
Beispiel: Die Einkommensteuer ist Teil des großen Steuerverbunds. Ihr Aufkommen wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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