Steuertechnik
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Die Steuertechnik umfasst alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen zur Erhebung und Verwaltung einer Steuer, z. B. die Festlegung von Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Erhebungsverfahren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 200)
Beispiel: Bei der Einkommensteuer legt die Steuertechnik fest, wer steuerpflichtig ist, wie das Einkommen berechnet wird und welcher Steuertarif angewendet wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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