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Steuerstrafverfahren

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Steuerstrafverfahren ist das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten. Nach § 385 AO gelten hierfür grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Strafverfahrens, beispielsweise der Strafprozessordnung, soweit die Abgabenordnung keine besonderen Regelungen enthält. Das Steuerstrafverfahren beginnt gemäß § 397 Abs. 1 AO, sobald die Finanzbehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere zuständige Behörde eine Maßnahme ergreift, die erkennbar auf die Verfolgung einer Steuerstraftat gerichtet ist. (vgl. Puke 2023, S. 255)


Beispiel: Bei einer Betriebsprüfung stellt das Finanzamt fest, dass ein Unternehmer über mehrere Jahre erhebliche Einnahmen bewusst nicht in seinen Steuererklärungen angegeben hat. Aufgrund dieses Verdachts leitet die Finanzbehörde ein Steuerstrafverfahren ein und informiert die zuständige Strafstelle und Bußgeldsachenstelle. Im weiteren Verfahren werden Beweise erhoben und geprüft, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt und strafrechtliche Konsequenzen folgen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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