Steuerstraftaten
Steuerstraftaten sind nach § 369 AO strafbare Handlungen, die gegen Steuergesetze verstoßen. Dazu zählen insbesondere Steuerhinterziehung, Bannbruch, Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung, soweit Steuerzeichen betroffen sind, sowie die Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat. Für Steuerstraftaten gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts, soweit die Steuergesetze keine besonderen Regelungen enthalten. (vgl. Puke 2023, S. 255)
Beispiel: Ein Unternehmer verschweigt bewusst einen Teil seiner Umsätze in der Umsatzsteuererklärung, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Durch dieses vorsätzliche Verhalten verkürzt er Steuerzahlungen und begeht eine Steuerhinterziehung. Diese stellt eine Steuerstraftat nach § 369 AO dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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