Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist der Teil der Abgabenordnung (AO), der Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften regelt und deren Ahndung festlegt. Es umfasst zum einen die Strafvorschriften (§§ 369–376 AO) mit den dazugehörigen Verfahrensvorschriften für das Steuerstrafverfahren (§§ 385–408 AO) und zum anderen die Bußgeldvorschriften (§§ 377–384 AO) mit den Verfahrensvorschriften für das Bußgeldverfahren (§§ 409–412 AO). (vgl. Puke 2023, S. 255)
Beispiel: Ein Unternehmer verschweigt dem Finanzamt bewusst einen Teil seiner Einnahmen, um weniger Steuern zu zahlen. Dieses vorsätzliche Verhalten kann als Steuerhinterziehung nach den Strafvorschriften der Abgabenordnung verfolgt werden. Das zuständige Steuerstrafverfahren prüft den Sachverhalt und kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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