Steuerrechtliche Bilanzänderung
Eine steuerrechtliche Bilanzänderung ist der Wechsel von einem grundsätzlich zulässigen Bilanzansatz zu einem anderen, ebenfalls zulässigen Ansatz für dasselbe Wirtschaftsgut in einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz. Dafür ist die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat für eine Maschine ein steuerliches Wahlrecht und setzt zunächst 60.000 € an. Später möchte es zulässigerweise einen anderen Ansatz von 50.000 € wählen. Eine solche Änderung ist nur mit Zustimmung des Finanzamts und in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung möglich.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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