Steuerrechtfertigungslehre
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Die Steuerrechtfertigungslehre erklärt, warum der Staat Steuern erheben darf. Sie begründet die Besteuerung anhand verschiedener Prinzipien, z. B. dem Äquivalenzprinzip oder dem Leistungsfähigkeitsprinzip. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 199)
Beispiel: Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zahlen Personen mit höherem Einkommen mehr Steuern, weil sie wirtschaftlich leistungsfähiger sind.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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