Steuerprozess
Der Steuerprozess ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung steuerrechtlicher Entscheidungen. Er beginnt mit der Erhebung einer Klage beim zuständigen Finanzgericht (§ 64 FGO). Die Klage muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. Mit Eingang der Klage beim Gericht wird die Streitsache rechtshängig (§ 66 Abs. 1 FGO). (vgl. Puke 2023, S. 254)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erhält nach einem Einspruchsverfahren einen ablehnenden Bescheid des Finanzamts und hält diesen für rechtswidrig. Er erhebt deshalb schriftlich Klage beim zuständigen Finanzgericht. Mit Eingang der Klageschrift wird das Verfahren rechtshängig und das Finanzgericht prüft anschließend, ob der Steuerbescheid rechtmäßig ist.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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