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Steuerproportionalität

23. Juni
1 Min. Lesezeit

Steuerproportionalität bedeutet, dass für jede Höhe der Bemessungsgrundlage derselbe Steuersatz gilt. Der durchschnittliche und der Grenzsteuersatz sind daher gleich. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 198)


Beispiel: Beträgt der Steuersatz 20 %, zahlt jemand mit 20.000 € Einkommen 4.000 € Steuer und jemand mit 50.000 € Einkommen 10.000 € Steuer. Beide werden mit 20 % besteuert.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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