Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Er wird ermittelt, indem der Gewerbeertrag (nach Abzug eines Freibetrags, soweit zulässig) mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird. Anschließend wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die endgültige Gewerbesteuer zu berechnen. (vgl. Puke 2023, S. 252)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewerbeertrag von 100.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € verbleiben 75.500 €. Daraus ergibt sich bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ein Steuermessbetrag von 2.642,50 €, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare