Steuerliche Selbstanzeige
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Eine steuerliche Selbstanzeige ist die nachträgliche Berichtigung oder Nachmeldung unrichtiger oder fehlender Steuerangaben, durch die unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit bei Steuerhinterziehung erreicht werden kann (§ 371 AO). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 219)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hat Zinseinkünfte nicht angegeben. Bevor das Finanzamt dies entdeckt, meldet er die Einkünfte vollständig nach und zahlt die Steuern nach. Dadurch bleibt er straffrei.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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