Steuerliche Passivierung
Steuerliche Passivierung bezeichnet den Ansatz und die Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der Passivseite der Steuerbilanz. Im Vergleich zum Handelsrecht gelten dabei teilweise strengere Regeln, z. B. bei Rückstellungen. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen muss aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Pensionsrückstellung für seine Mitarbeiter bilden. In der Steuerbilanz wird diese Rückstellung nach den steuerrechtlichen Vorgaben bewertet und zum Bilanzstichtag mit dem entsprechenden Teilwert angesetzt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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