Steuerliche Beziehungslehre
- Andreas Armster

- 23. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die steuerliche Beziehungslehre untersucht, wie die einzelnen Steuerarten eines Steuersystems zusammenwirken, damit sie sich sinnvoll ergänzen und unerwünschte Wirkungen (z. B. Mehrfachbelastungen) vermeiden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 193 f.)
Beispiel: Bei der Einführung einer neuen Steuer wird geprüft, ob sie zusammen mit der Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zu einer ungewollten Doppelbelastung führt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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