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Steuerliche Anschaffungskosten

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Steuerliche Anschaffungskosten sind der steuerliche Wert, mit dem ein angeschafftes Wirtschaftsgut, z. B. eine Maschine, für steuerliche Zwecke bewertet wird. Sie entsprechen grundsätzlich den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten; nicht abziehbare Vorsteuer wird dabei in der Regel hinzugerechnet. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 € netto und zahlt 19.000 € Umsatzsteuer. Ist das Unternehmen vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt, betragen die steuerlichen Anschaffungskosten 100.000 €. Kann es die 19.000 € Vorsteuer nicht abziehen, gehören diese zur steuerlichen Bemessungsgrundlage, sodass die steuerlichen Anschaffungskosten 119.000 € betragen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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