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Steuerkraft

23. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Steuerkraft bezeichnet die Einnahmemöglichkeiten einer Gebietskörperschaft aus ihren Steuern, wenn sie ihre Steuerquellen in normalem Umfang ausschöpft. Sie dient als Maß für die finanzielle Leistungsfähigkeit. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 193)


Beispiel: Eine Gemeinde mit hohen Gewerbesteuereinnahmen und Grundsteuereinnahmen hat eine höhere Steuerkraft als eine Gemeinde mit geringen Steuereinnahmen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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