Steuerkraft
Die Steuerkraft bezeichnet die Einnahmemöglichkeiten einer Gebietskörperschaft aus ihren Steuern, wenn sie ihre Steuerquellen in normalem Umfang ausschöpft. Sie dient als Maß für die finanzielle Leistungsfähigkeit. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 193)
Beispiel: Eine Gemeinde mit hohen Gewerbesteuereinnahmen und Grundsteuereinnahmen hat eine höhere Steuerkraft als eine Gemeinde mit geringen Steuereinnahmen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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