Steuerklassifikation
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Die Steuerklassifikation ist die Einteilung von Steuern nach bestimmten Merkmalen, z. B. nach Steuerobjekt, Steuerträger oder Erhebungsart. Sie dient dazu, Steuern systematisch zu ordnen und zu vergleichen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 191 ff.)
Beispiel: Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die Grundsteuer eine Realsteuer, und die Mehrwertsteuer eine Verbrauchsteuer.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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