Steuerklassenwechsel
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Steuerklassenwechsel bedeutet, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihre bisherige Lohnsteuerklasse ändern können, um die Steuerbelastung besser an ihre Einkommenssituation anzupassen. Der Wechsel ist einmal jährlich bis zum 30.11. beim Finanzamt möglich. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44)
Beispiel: Sarah und Paul sind verheiratet. Anfangs haben beide Lohnsteuerklasse IV. Da Paul deutlich mehr verdient, wechseln sie auf die Kombination III/V, um monatlich weniger Lohnsteuer zu zahlen.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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