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Steuerklassen

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Steuerklassen sind gesetzlich festgelegte Einteilungen, die zur Berechnung bestimmter Steuern dienen. Im Einkommensteuerrecht richten sie sich nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen und bestimmen die Höhe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer. Im Erbschaftsteuerrecht werden sie nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker festgelegt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 588)


Beispiel: Eine ledige Arbeitnehmerin wird der Steuerklasse I zugeordnet und zahlt entsprechend Lohnsteuer. Ein verheirateter Arbeitnehmer kann beispielsweise die Steuerklasse III wählen, wenn sein Ehepartner die Steuerklasse V hat. Dadurch kann sich die Höhe der monatlichen Steuerabzüge unterscheiden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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