Steuerimport
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Steuerimport liegt vor, wenn inländische Personen oder Unternehmen Steuerlasten aus dem Ausland mittragen, z. B. durch höhere Importpreise. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 188)
Beispiel: Frankreich erhebt eine höhere Steuer auf Wein. Der französische Produzent erhöht den Preis, sodass deutsche Käufer den höheren Preis und damit einen Teil der Steuer tragen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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