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Steuerhoheit

Die Steuerhoheit ist das Recht einer öffentlichen Körperschaft, Steuern zu erheben und über deren Gesetzgebung, Ertrag, Verwaltung und Rechtsprechung zu entscheiden. Sie ist ein wesentlicher Teil der staatlichen Finanzhoheit. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 191)


Beispiel: Der Bund erlässt das Einkommensteuergesetz, die Länder verwalten die Einkommensteuer, und die Gemeinden erheben die Grundsteuer.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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