top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Steuergesetzgebungshoheit

Die Steuergesetzgebungshoheit ist das Recht, Steuergesetze zu erlassen und neue Steuern einzuführen. In Deutschland liegt sie je nach Steuerart beim Bund oder den Ländern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 188 f.)


Beispiel: Der Bund regelt die Einkommensteuer, während die Länder den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page