Steuergesetzgebungshoheit
- Andreas Armster

- 23. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die Steuergesetzgebungshoheit ist das Recht, Steuergesetze zu erlassen und neue Steuern einzuführen. In Deutschland liegt sie je nach Steuerart beim Bund oder den Ländern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 188 f.)
Beispiel: Der Bund regelt die Einkommensteuer, während die Länder den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare