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Steuergeheimnis

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Steuergeheimnis verpflichtet Finanzbehörden und andere am Besteuerungsverfahren beteiligte Personen, steuerliche Informationen eines Steuerpflichtigen vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen nur offengelegt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist. (vgl. Puke 2023, S. 251)


Beispiel: Ein Mitarbeiter des Finanzamts erfährt im Rahmen einer Steuerprüfung das Einkommen eines Unternehmers. Er darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, da sie dem Steuergeheimnis unterliegen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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