Steuerexport
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Steuerexport liegt vor, wenn die Steuerlast auf Personen oder Unternehmen in einer anderen Region oder einem anderen Land überwälzt wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 188)
Beispiel: Deutschland erhöht die Tabaksteuer. Ein deutscher Hersteller erhöht daraufhin seine Exportpreise, sodass ausländische Käufer einen Teil der Steuer tragen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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