Steuerertragshoheit
Die Steuerertragshoheit ist das Recht einer staatlichen Ebene (Bund, Länder oder Gemeinden), die Einnahmen aus einer Steuer zu erhalten. Die Verteilung der Steuereinnahmen ist im Grundgesetz geregelt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 188)
Beispiel: Die Grundsteuer steht den Gemeinden zu, während die Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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