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Steuererhebung

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Steuererhebung bezeichnet den Abschnitt des Besteuerungsverfahrens, in dem der festgestellte Steueranspruch tatsächlich umgesetzt wird. Dabei wird geregelt, wann und wie die Steuer bezahlt wird, wann sie fällig oder erlassen wird und wann der Anspruch verjährt. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Das Finanzamt setzt für eine Person 2.000 € Einkommensteuer fest. Bei der Steuererhebung wird geregelt, bis wann die 2.000 € gezahlt werden müssen und was passiert, wenn die Zahlung verspätet erfolgt, z. B. durch einen Säumniszuschlag.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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