Steuerdurchführungsverordnung
Die Steuerdurchführungsverordnung bezeichnet eine Regelung, die aufgrund einer Ermächtigung im Steuergesetz erlassen wird und einzelne Vorschriften des Steuergesetzes näher bestimmt. Sie ist für alle am Besteuerungsverfahren Beteiligten, insbesondere Steuerpflichtige und Finanzbehörden, verbindlich. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: Das Einkommensteuergesetz legt fest, dass bestimmte Einkünfte versteuert werden müssen. Die Steuerdurchführungsverordnung regelt dazu genauer, welche Angaben und Nachweise ein Steuerpflichtiger gegenüber dem Finanzamt einreichen muss, damit die Steuer korrekt berechnet werden kann.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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