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Steuerbegünstigte Zwecke

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Steuerbegünstigte Zwecke sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, die nach der Abgabenordnung steuerlich gefördert werden. Körperschaften, die ausschließlich und selbstlos solche Zwecke verfolgen, können Steuervergünstigungen erhalten. (vgl. Puke 2023, S. 247 f.)


Beispiel: Ein gemeinnütziger Sportverein fördert den Breitensport und verwendet seine Einnahmen ausschließlich für den Vereinszweck. Deshalb kann der Verein von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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