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Steuerbefreite Umsätze

Steuerbefreite Umsätze sind Umsätze, auf die keine Umsatzsteuer erhoben wird. Bei echter Steuerbefreiung darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnen, kann aber die gezahlte Vorsteuer zurückfordern (z. B. grenzüberschreitender Frachtverkehr). Bei unechter Steuerbefreiung wird ebenfalls keine Umsatzsteuer berechnet, die Vorsteuer kann jedoch nicht zurückgefordert werden (z. B. Bankgeschäfte, Arztleistungen, Kleinunternehmer unter 30.000 € netto). (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 31 f.)


Beispiel: Ein Arzt stellt einem Patienten eine Behandlung in Rechnung. Da ärztliche Leistungen unecht steuerbefreit sind, darf er keine Umsatzsteuer ausweisen und kann die Vorsteuer für gezahlte Betriebsausgaben nicht zurückfordern.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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