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Steuerbare Umsätze

Steuerbare Umsätze sind alle Umsätze, die grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, z. B. der Verkauf von Waren durch einen Händler an Kunden. Bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern fällt Einfuhrumsatzsteuer an, bei innergemeinschaftlichen Erwerbungen aus EU-Ländern gelten besondere Regelungen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 31 f.)


Beispiel: Ein Einzelhändler kauft Waren von einem Großhändler und verkauft sie anschließend an seine Kunden. Sowohl der Einkauf als auch der Verkauf sind steuerbare Umsätze und unterliegen der Umsatzsteuer. Bei Warenlieferungen aus einem Nicht-EU-Land muss der Einzelhändler zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer zahlen.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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