Steuerabzug
Der Steuerabzug ist eine Erhebungsform, bei der die Steuer direkt an der Einkommensquelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Dadurch wird die Steuer sofort erhoben. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 186)
Beispiel: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ein und überweist sie an das Finanzamt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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