Steuer-Kombinationstarife
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Steuer-Kombinationstarife sind Steuertarife, die verschiedene Tarifarten in unterschiedlichen Abschnitten der Bemessungsgrundlage miteinander kombinieren (z. B. proportional und progressiv). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 191 ff.)
Beispiel: Bis zu einem bestimmten Einkommen gilt ein proportionaler Steuersatz, darüber steigt der Steuersatz progressiv an.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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