Stellvertretung
- Andreas Armster

- 7. Aug.
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Die Stellvertretung ist eine Personalentwicklungsmaßnahme, bei der Mitarbeiter temporär Aufgaben und Verantwortung anderer übernehmen. Sie kann geplant (z. B. für Projekte) oder situativ (z. B. Urlaubsvertretung) eingesetzt werden.
Es gibt drei Typen: geteilte Stellvertretung (Teilaufgaben eigenverantwortlich), begrenzte Stellvertretung (alle Aufgaben mit eingeschränkten Kompetenzen) und echte Stellvertretung (vollständige Übernahme aller Rechte und Pflichten, meist zeitlich befristet). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 522 f.)
Beispiel: Ein Teamleiter ist zwei Wochen im Urlaub. Seine Aufgaben übernimmt in dieser Zeit ein erfahrener Mitarbeiter. Dieser führt Teammeetings durch, entscheidet innerhalb vorher definierter Grenzen und vertritt den Vorgesetzten gegenüber anderen Abteilungen – eine begrenzte Stellvertretung.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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