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Stellengemeinkosten

Stellengemeinkosten sind Gemeinkosten, die nicht direkt einer einzelnen Kostenstelle zugeordnet werden können und deshalb mithilfe von Verteilungsschlüsseln auf mehrere Kostenstellen verteilt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Grundsteuer, Versicherungsprämien oder der kalkulatorische Unternehmerlohn. Sie werden also indirekt auf Kostenstellen verrechnet. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 79)


Beispiel: Die Grundsteuer eines Unternehmensgebäudes. Diese Steuer betrifft das gesamte Gebäude und kann daher keiner einzelnen Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Stattdessen wird sie mithilfe eines geeigneten Verteilungsschlüssels, zum Beispiel nach der Fläche der genutzten Räume, anteilig auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt. Dadurch erhält jede Kostenstelle ihren entsprechenden Kostenanteil, obwohl die Grundsteuer ursprünglich nicht direkt einer bestimmten Stelle zuzuordnen war.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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