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Statische Verfahren

Statische Verfahren der Gemeinkostenplanung leiten die Sollkosten für den Soll-Ist-Vergleich aus den Istkosten vergangener Perioden ab. Dabei wird für jede Kostenart oder Kostenstelle eine Sollkostenfunktion erstellt, die sowohl fixe als auch variable Anteile berücksichtigt. Die Sollkosten sind damit unmittelbar verfügbar, und Kostenplanung und Kostenauflösung erfolgen gleichzeitig. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 288 ff.)


Beispiel: Für die Hilfslöhne einer Kostenstelle wurden die Istkosten der vergangenen zwölf Monate sowie die jeweilige Beschäftigung erfasst. Durch Berechnung des Reagibilitätsgrades der Kosten zeigt sich, dass 20 % der Hilfslöhne variabel und 80 % fix sind. Daraus ergibt sich für die Hilfslöhne eine Sollkostenfunktion von 12.000 EUR fix plus 6 EUR pro Mengeneinheit als variable Kosten. Damit lassen sich die Sollkosten für jede zukünftige Beschäftigung direkt ermitteln.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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