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Starre Normalkostenrechnung

7. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die starre Normalkostenrechnung ist eine Form der Normalkostenrechnung, bei der die Normalkosten nur für eine festgelegte Normalbeschäftigung bestimmt werden. Unterschiedliche Beschäftigungsgrade werden nicht berücksichtigt. Ziel dieser vereinfachten Vorgehensweise ist insbesondere eine Beschleunigung der Kostenrechnung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 221)


Beispiel: Ein Unternehmen legt für eine Normalbeschäftigung von 10.000 Maschinenstunden Normalkosten von 200.000 € fest. Ob tatsächlich 8.000 oder 12.000 Maschinenstunden anfallen, wird bei der starren Normalkostenrechnung nicht durch eine Anpassung der Normalkosten berücksichtigt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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