Standortsicherungsgesetz
Das Standortsicherungsgesetz wurde 1993 eingeführt, um den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen und Investitionen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu fördern. Dazu wurden unter anderem steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten beschlossen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 588)
Beispiel: Durch steuerliche Vergünstigungen und geringere Belastungen für Unternehmen sollen diese eher in Deutschland investieren, neue Arbeitsplätze schaffen und ihre Produktion im Inland halten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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