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Stammkapital

Das Stammkapital ist die im Gesellschaftsvertrag einer GmbH festgelegte Kapitalausstattung, die den Gläubigern als Mindesthaftungsmasse dient. Es muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 € betragen und setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen. Die Summe aller Geschäftsanteile entspricht dem Stammkapital. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 302 f.)


Beispiel: Drei Freunde gründen eine GmbH für IT-Dienstleistungen. Im Gesellschaftsvertrag legen sie ein Stammkapital von 30.000 € fest. A zahlt 10.000 €, B 15.000 € und C 5.000 € ein. Erst nachdem mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt wurde, kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Das eingezahlte Stammkapital dient künftig als Sicherheit für Gläubiger der Gesellschaft.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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