Stammeinlage
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Stammeinlage ist die Einlage, die ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf das Stammkapital der Gesellschaft leistet. Sie entspricht damit dem vom einzelnen Gesellschafter übernommenen Kapitalanteil. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 220)
Beispiel: Eine GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet. Gesellschafter A übernimmt eine Stammeinlage von 15.000 €, Gesellschafter B eine von 10.000 €. Beide Einlagen zusammen bilden das Stammkapital der GmbH.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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