Stammaktien
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Stammaktien sind Aktien, die alle gesetzlichen Rechte eines Aktionärs verbriefen. Dazu gehören insbesondere das Stimmrecht auf der Hauptversammlung, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, der Anspruch auf Dividenden sowie die Beteiligung am Liquidationserlös des Unternehmens. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)
Beispiel: Besitzt eine Person Stammaktien der „Beispiel AG“, darf sie auf der Hauptversammlung abstimmen, an Kapitalerhöhungen teilnehmen, Dividenden erhalten und im Fall einer Auflösung der AG am verbleibenden Vermögen beteiligt werden.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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