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Staffelmietvertrag

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Staffelmietvertrag ist ein Mietvertrag, in dem bereits bei Vertragsabschluss festgelegt wird, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe sich die Miete erhöht. Die Mietanpassungen erfolgen nach vorher vereinbarten Zeitabständen und Beträgen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 586)


Beispiel: In einem Mietvertrag wird vereinbart, dass die monatliche Miete zunächst 800 Euro beträgt, nach zwei Jahren auf 850 Euro und nach weiteren zwei Jahren auf 900 Euro steigt. Die zukünftigen Mieterhöhungen sind somit bereits im Vertrag festgelegt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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