Stabsstelle
Eine Stabsstelle ist eine unterstützende Stelle ohne Weisungsbefugnis gegenüber Linienstellen, die Instanzen bei Analyse, Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung unterstützt. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 254 f.)
Beispiel: Die Rechtsabteilung eines Unternehmens prüft Verträge und berät die Geschäftsleitung, trifft aber selbst keine Entscheidungen über deren Inhalt oder Umsetzung.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag




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