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Stabilitätsgesetz

Das Stabilitätsgesetz ist ein Gesetz von 1967, das den Staat verpflichtet, durch wirtschaftspolitische Maßnahmen ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Ziel ist es, gleichzeitig Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erreichen. (vgl. Scheuring 1997, S. 95 f.)


Beispiel: Der Staat senkt in einer Krise die Steuern um 10 % und erhöht die Ausgaben, um die Wirtschaft anzukurbeln.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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