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Stab

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Stab ist eine Assistenzstelle einer Führungskraft, die diese durch Beratung, Informationen und die Vorbereitung von Entscheidungen unterstützt. Eine Stabsstelle hat dabei keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Ein Geschäftsführer hat einen Planungsstab. Dieser analysiert die Unternehmenszahlen und erstellt Vorschläge für die zukünftige Planung. Der Geschäftsführer entscheidet anschließend selbst, ob er den Vorschlag umsetzt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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