Staatswirtschaft
Die Staatswirtschaft ist der Teil der Volkswirtschaft, in dem der Staat wirtschaftliche Entscheidungen trifft und öffentliche Leistungen bereitstellt, die überwiegend durch Steuern und andere Abgaben finanziert werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 186)
Beispiel: Der Staat finanziert Polizei, Gerichte und öffentliche Schulen aus Steuereinnahmen und entscheidet selbst über Umfang und Bereitstellung dieser Leistungen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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