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Staatstätigkeit

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Staatstätigkeit umfasst alle Aktivitäten der öffentlichen Hand zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung öffentlicher Güter, die Umverteilung von Einkommen und die Stabilisierung der Wirtschaft. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 186)


Beispiel: Der Staat baut eine neue Schule (Allokation), zahlt Bürgergeld an Bedürftige (Distribution) und erhöht in einer Wirtschaftskrise seine Investitionen zur Konjunkturbelebung (Stabilisierung).


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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