Staatseinnahmen
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Staatseinnahmen sind die Einnahmen des Staates, z. B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen oder Krediten. Je nach Abgrenzung umfassen sie die Einnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und teilweise auch der Sozialversicherung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 184 f.)
Beispiel: Die Einnahmen aus der Einkommensteuer gehören zu den Staatseinnahmen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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