Staatsausgaben
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Staatsausgaben sind die Ausgaben des Staates zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Je nach Abgrenzung umfassen sie die Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und teilweise auch der Sozialversicherung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 184)
Beispiel: Ausgaben für Schulen, Polizei, Straßen oder Sozialleistungen zählen zu den Staatsausgaben.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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