Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Strafverfolgungsbehörde, die das Ermittlungsverfahren leitet („Herrin des Ermittlungsverfahrens“) und verpflichtet ist, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln und bei ausreichendem Verdacht Anklage zu erheben. (vgl. Fischer 2023, S. 83 ff.)
Beispiel: Nachdem eine Strafanzeige wegen Diebstahls eingeht, beginnt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, lässt Beweise sammeln und entscheidet anschließend, ob gegen den Verdächtigen Anklage vor Gericht erhoben wird.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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