Sprecherausschuss
Ein Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Unternehmens. Er regelt insbesondere tarifvertragliche Angelegenheiten und Betriebsvereinbarungen für diese Mitarbeiter. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: In einem Unternehmen gibt es 20 leitende Angestellte. Sie wählen einen Sprecherausschuss, der ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung vertritt und z.B. bei Regelungen zu Arbeitsbedingungen oder Vergütung mitwirkt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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