top of page
Affiliate.png

Sprecherausschuss

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Unternehmens. Er regelt insbesondere tarifvertragliche Angelegenheiten und Betriebsvereinbarungen für diese Mitarbeiter. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: In einem Unternehmen gibt es 20 leitende Angestellte. Sie wählen einen Sprecherausschuss, der ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung vertritt und z.B. bei Regelungen zu Arbeitsbedingungen oder Vergütung mitwirkt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

Kommentare


bottom of page